EU will Deutschland Ultimatum stellen

 

EU will Deutschland Ultimatum stellen

Vier Wochen Zeit soll die Bundesregierung bekommen, um die umstrittene Speicherung von Vorratsdaten wieder aufzunehmen – sonst will die EU-Kommission mit einer Klage drohen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Noch stemmt sich das Justizministerium dagegen.

Hamburg – Die EU-Kommission will laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ der Bundesregierung am Mittwoch ein Ultimatum zur Einsetzung einer Speicherung von Vorratsdaten stellen. Binnen vier Wochen soll eine Regelung zur monatelangen Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten in Kraft treten, so wie es eine EU-Richtlinie vorschreibt.

Sollte Deutschland keine Vorratsdatenspeicherung einführen, droht die Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Richter könnten Strafzahlungen beschließen. Dieser Schritt der EU-Kommission wird seit einiger Zeit erwartet, entsprechende Äußerungen hatte es immer wieder gegeben.

Die EU-weite Vorschrift zur Vorratsdatenspeicherung wurde 2006 erlassen (2006/24/EG). Die in Deutschland daraufhin Ende 2007 eingeführte Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 kassiert. Grundsätzlich verboten wurde die weitgehende Erfassung der Telekommunikationsverbindungen, mit denen sich beispielsweise Bewegungsprofile erstellen lassen, allerdings nicht.

Die Bundesregierung konnte sich bisher jedoch nicht auf eine Neuregelung einigen. Das FDP-geführte Justizministerium blockiert eine Wiederauflage der unter Juristen und Bürgerrechtlern umstrittenen Überwachung. Gegen die Vorratsdatenspeicherung protestierten in der Folge mehrmals Zehntausende Menschen in Berlin und anderen Städten.

Union und Ermittlungsbehörden beharren hingegen auf einer Wiedereinsetzung. In der Auseinandersetzung wird Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wegen ihrer Hartnäckigkeit schon mal von Unionspolitikern als „Problem“ bezeichnet (Volker Kauder am 9. September 2011). Die konterte unter anderem mit dem Verweis auf die geplante Überarbeitung der EU-Richtlinie sowie einer Studie, nach der die Polizei auch ohne Vorratsdatenspeicherung ihrer Arbeit nachgehen kann. Diese Studie wiederum wird nun jedoch von Kritikern aus Reihen der Union als „Gefälligkeitsstudie“ bezeichnet, Leutheusser-Schnarrenbergers Ministerium habe die Autoren vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg zu Nachbesserungen angehalten.
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Quelle: spiegel.de

 

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