Europäische Union unterzeichnet ACTA

Europäische Union unterzeichnet ACTA

Am Donnerstag hat das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) eine weitere Hürde genommen. Das nach Initiative der USA und Japans in mehrjährigen Verhandlungen 2011 fertiggestellte völkerrechtliche Abkommen sieht unter anderem vor, dass Internet-Anbieter für Urheberrechtsverletzungen von Kunden haftbar gemacht werden können. Kritiker sehen daher ACTA in einer Reihe mit Bestrebungen in einzelnen Staaten, das Urheberrecht zu verschärfen. Ähnliche Gesetzesvorhaben in den USA stießen vergangene Woche auf derart massive Proteste, dass im Kongress geplante Abstimmungen auf unbestimmte Zeit verschoben wurden.

In Japan, wo die Dokumente von ACTA aufbewahrt werden, unterzeichneten 22 EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Union am Donnerstag den Vertrag, dessen Ratifizierung aber noch aussteht. Erwartet wird, dass die restlichen fünf Staaten, zu denen auch Deutschland gehört, folgen werden, sobald das dazu nötige innerstaatliche Verfahren abgeschlossen ist. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss ACTA aber noch vom Europaparlament und den nationalen Parlamenten gebilligt werden. Australien, Kanada, Japan, Südkorea, Marokko, Neuseeland, Singapur und die USA hatten das Abkommen bereits am 1. Oktober 2011 unterzeichnet.

Laut dem Vertreter des japanischen Parlaments hofft sein Land nun darauf, dass die Europäische Union dem Abkommen schnell beitreten kann. Außerdem wolle sein Land gemeinsam mit der EU auch bei anderen Staaten für deren Beitritt werben. Der Chef der europäischen Delegation in Japan, Hans Dietmar Schweisgut, sagte, das Abkommen ziele darauf, ein effektiveres Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen zu ermöglichen.

Angesichts der breiten Kritik an dem Vertrag versicherte der für Handelspolitik zuständige Sprecher der Europäischen Kommission noch einmal, „ACTA beschränkt nicht die Freiheit des Internets. ACTA will keine Internetseiten zensieren oder schließen“. Außerdem verwies er auf den noch nötigen Prozess im Rahmen der Union: „Es ist wichtig daran zu erinnern, dass ACTA nur in Kraft treten kann nach einer lebhaften, freien und offenen Debatte im Europäischen Parlament, gefolgt von einer Abstimmung im Spätsommer.“ Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums versicherte außerdem, „an der deutschen Rechtslage wird sich durch das ACTA-Abkommen überhaupt nichts ändern“.

Trotzdem wird der Protest in Europa immer lauter und zahlreiche Netzaktivisten rufen dazu auf, das Abkommen zu verhindern. Auch die Europaabgeordnete Ska Keller von den Grünen erklärte, ACTA habe drastische Auswirkungen auf die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet und müsse abgelehnt werden. Die CDU dagegen unterstützt das Abkommen. Ihr Europa-Abgeordneter Daniel Caspary bezeichnete ACTA als einen „Meilenstein im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie“.

Update: Berichterstatter im EU-Parlament tritt zurück

Der Berichterstatter im federführenden Handelsausschuss des Europaparlaments, Kader Arif, ist unter scharfem Protest zurückgetreten. „Ich nehme nicht weiter an dieser Maskerade teil“, ließ er die Öffentlichkeit in einer Mitteilung wissen. „Keine Einbindung der Zivilgesellschaft, fehlende Transparenz seit Beginn der Verhandlungen, die Unterschrift wurde ohne weitere Erklärung geleistet, die mehrfach geäußerten Bedenken des Europaparlamentes wurden einfach weggewischt“, begründete der Abgeordnete der französischen Sozialisten seinen Schritt.

Der beschleunigte Zeitplan habe dafür gesorgt, dass er seinen Aufgaben als Berichterstatter nicht habe nachkommen können. Während die Kommission immer wieder betont, dass ACTA keinen Einfluss auf europäisches Recht habe, warnt Arif: „Dieses Abkommen kann massive Konsequenzen für das Leben der Bürger haben.“

 

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Quelle: heise.de

 

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