E-Book-Streit: Apple und Verlage bieten Apple Entgegenkommen an

 

E-Book-Streit: Apple und Verlage bieten Apple Entgegenkommen an

In das Kartellverfahren der Europäischen Kommission gegen Apple und diverse Buchverlage scheint Bewegung zu kommen: Apple und einige der Verlage sollen ein Entgegenkommen angeboten haben, dem zufolge andere E-Book-Portal-Betreiber wie Amazon elektronische Bücher günstiger anbieten dürften.
Stein des Anstoßes ist das so genannte Agenturmodell, auf das sich Apple und diverse Buchverlage geeinigt haben: Wie auch im iTunes Store und App Store setzen die Verlage einen bestimmen Preis für einzelne Titel fest, für den Apple die Bücher dann im iBookstore an die Endabnehmer anbietet. Apple behält wiederum 30 Prozent des Umsatzes für sich.

Als wettbewerbswidrig sieht die Europäische Kommission – wie übrigens auch das US-Justizministerium in einem Parallel-Verfahren – vor allem eine Klausel im Vertrag zwischen Apple und den Verlagen, die es den Verlagen versagt, ihre Titel von anderen Anbietern für einen niedrigeren Preis als im iBookstore verkaufen zu lassen. Vor allem Amazon hatte zuvor E-Books für sehr günstige Preise angeboten, um die Verkaufszahlen des eigenen Readers Kindle zu stärken.

Apple verteidigt die Vertragsgestaltung unter anderem damit, dass sie doch dazu geführt habe, Amazons (Quasi-)Monopol auf dem Markt für E-Books zu brechen. Auch verfolge Apple mit dem iBookstore doch keine andere Strategie als mit den anderen Download-Portalen. Letzteres Argument lässt allerdings die oben genannte Vertragsklausel außer Betracht.

Die Verlage Simon & Schuster, News Corp, HarperCollins, Hachette Livre vn der Lagardère-Gruppe und Georg von Holtzbrinck sowie Apple sollen der Europäischen Kommission nun angeboten haben, ihre Verträge für zwei Jahre so anzupassen, dass es Amazon und anderen Betreibern von E-Book-Portalen wieder möglich sein soll, E-Books günstiger als im iBookstore anzubieten.

Die Kommission prüft in diesen Tagen noch, ob dieses Angebot ausreicht, um von einer Strafe abzusehen. Diese könnte bis zu 10 Prozent des globalen Umsatzes der Unternehmen betragen. Ein weiterer Verlag – die Penguin-Gruppe -, der ebenfalls von den Ermittlungen betroffen ist, soll an den Entgegenkommen nicht beteiligt gewesen sein.

 

Quelle: giga.de

 

 

 

 

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