ACTA: Deutschland verweigert Unterzeichnung
ACTA: Deutschland verweigert Unterzeichnung
Deutschland hat das umstrittene Handelsabkommen ACTA ad acta gelegt. Das Auswärtige Amt hat sich entschieden, das Vertragswerk bis auf weiteres nicht zu unterschreiben.
Nahezu exakt 24 Stunden, bevor in zahlreichen deutschen Städten Demonstrationen gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement stattfinden sollen, vollzieht Deutschland nun eine Kehrtwende. Ursprünglich galt die Zustimmung der Bundesrepublik zu der Neuregelung der „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“ bereits als sicher, doch mit dem wachsenden nationalen und internationalen Protest hat offenbar jetzt auch das Auswärtige Amt seine Position überdacht.
Aus Regierungskreisen verlautete, dass eine Unterzeichnung des Abkommens nicht nötig sei, da alle relevanten Forderungen in Deutschland längst Gesetz seien. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz kommentierte die Kehrtwende der Regierung entsprechend: „Die intransparente Verhandlung des Abkommens war inakzeptabel. Da in Deutschland ohnehin kein Umsetzungsbedarf besteht, ist keine Eile geboten.“ Auch sein Parteikollege Sebastian Blumenthal betont noch einmal: „Alle in dem Abkommen vorgesehenen Bestimmungen für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums bestehen in Deutschland bereits – teils seit Jahren. Beispielsweise ist das unberechtigte Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke in Deutschland seit 1966 strafbar.“
Bislang ist die Unterschrifts-Verweigerung des Auswärtigen Amtes allerdings nur eine vorläufige Entscheidung. Wie die Regierung in Sachen ACTA weiter verfahren wird, ist derzeit noch völlig offen. Daher werden auch die für rund 60 Städte geplanten Demonstrationen am morgigen Samstag, den 11.02.2012 stattfinden. Informationen zu allen geplanten Aktionen finden Sie hier. Die ACTA-Gegner, zu denen auch das Team von CHIP Online gehört, möchten durch die Präsenz auf den Straßen ein Zeichen setzen, dass der vorläufigen Entscheidung gegen das Abkommen nun eine definitve Absage folgen muss.
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Quelle: chip.de