OLG Hamburg: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer
OLG Hamburg: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer
Das Oberlandesgericht Hamburg hat in zweiter Instanz entschieden, dass Rapidshare bestimmte Werke einiger Verlage sowie der GEMA nicht seinen Nutzern zur Verfügung stellen darf. Demzufolge muss Rapidshare geeignete Maßnahmen gegen das illegale zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützten Werken treffen. Es ist allerdings in der Rechtsprechung sehr umstritten, inwieweit eine derartige Prüfungspflicht zulässig ist.