Augsburger Volksfest – Plärrer und die Arroganz der Schausteller

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Ich muss die Arroganz der Händler mal zu Papier (sprichwörtlich) bringen.

Heute wahr Kindernachmittag auf dem Plärrer (Volksfest).
Kaum noch preiswerte Angebote für die zahlenden Kunden.
Somit denkt man doch, mit Gutschein kommt man vielleicht noch etwas weiter, aber dem ist leider nicht so.

Drosselung für DSL-Internetzugänge

Telekom: Drosselung für DSL-Internetzugänge

Die Telekom hat am 22.04.2013 angekündigt, Volumengrenzen für Festnetz-Internetzugänge einzuführen. Betroffen sind hierbei nur neue Entertain-, Call-&-Surf- und IP-Tarife, also ausschlieβlich private Neukunden. Ist die festgelegte Volumengrenze erreicht, soll die Datenübertragungsrate einheitlich auf 384 Kbit/s reduziert werden. Optional sollen Kunden mehr Volumen gegen Bezahlung zubuchen können. Ab dem 02.05.2013 schon werden folgende Volumengrenzen in die Tarifverträge integriert:

App-Straßenbahn: Rollender App Store fährt durch Berlin

App-Straßenbahn: Rollender App Store fährt durch Berlin

Hunderttausende Apps in Apples App Store buhlen um die Gunst der Kunden. Wer da auffallen möchte, muss einstweilen zu ausgefallenen Werbepraktiken greifen. Neueste Idee: Eine Straßenbahn als „rollender App Store“.

Sammelklage: Kunden werfen Apple “geplante Veralterung” des iPad 3 vor

Sammelklage: Kunden werfen Apple “geplante Veralterung” des iPad 3 vor

Nachrichten über Sammelklagen durch Verbraucher gegen Apple erreichen uns meistens aus den USA. Jetzt gibt es eine solche Klage allerdings in Brasilien: Dort werfen Kunden dem Unternehmen vor, Neuerungen im iPad 3 absichtlich zurückgehalten zu haben, um diese erst mit dem iPad 4 einzuführen.

Rücksendung bei Online-Käufen nicht mehr per se kostenlos

Rücksendung bei Online-Käufen nicht mehr per se kostenlos

In Zukunft werden sich Kunden von Internetshops nicht mehr darauf verlassen können, dass der Händler die Rücksendekosten übernimmt. Nach den neuen Verbraucherrechte-Richtlinien, die das Europaparlament im Juni 2011 verabschiedet hat und die bis 2014 in den Ländern angewendet werden müssen, muss der Kunde bestellte Ware auf eigene Kosten an den Händler zurückschicken, unabhängig vom Wert der Ware. Online-Händler steht es natürlich frei, die Kosten auch weiterhin zu übernehmen.