Sammelklage: Kunden werfen Apple “geplante Veralterung” des iPad 3 vor

Sammelklage: Kunden werfen Apple “geplante Veralterung” des iPad 3 vor

 

Nachrichten über Sammelklagen durch Verbraucher gegen Apple erreichen uns meistens aus den USA. Jetzt gibt es eine solche Klage allerdings in Brasilien: Dort werfen Kunden dem Unternehmen vor, Neuerungen im iPad 3 absichtlich zurückgehalten zu haben, um diese erst mit dem iPad 4 einzuführen.

Das brasilianische Jornal do Comércio (via Mac Rumors) berichtet von der Sammelklage. Die Kläger meinen, dass die vierte Generation des iPad keine normale technische Evolution zur dritten Generation darstelle. Vielmehr handle es sich um eine so genannte “geplante Veralterung” oder “geplante Obsoleszenz”.

Der Auffassung der Kläger zufolge hätte Apple hätte Apple das iPad 3 schon mit allen Neuerungen der vierten Generation veröffentlichen können – also einem besseren Prozessor, dem Lightning-Anschluss und einer etwas besseren Kamera. Zumindest was den Prozessor betrifft stellt sich die Frage, ob dem tatsächlich so ist: Als Apple vor rund einem Jahr das dritte iPad präsentierte, bekam dies mit dem Apple A5X eine Weiterentwicklung des Apple A5 des iPad 2. Darauf folgte der Apple A6 im iPhone 5 und darauf wiederum der Apple A6X im vierten iPad. Dass der Apple A6X schon im Frühjahr 2012 bereitstand, drängt sich zumindest nicht auf.

Wie dem auch sei: Die Kläger meinen auch, dass Apple nach der Veröffentlichung des vierten iPad nicht richtig kommuniziert habe, dass dieses das dritte iPad ersetzt hat, so dass einige Kunden sich versehentlich noch die dritte Generation gekauft hätten. Hier lässt sich einräumen, dass die offizielle Namensgebung tatsächlich etwas verwirrend sein kann: Die ersten beiden iPad-Modelle hießen iPad und iPad 2, darauf folgte das “neue iPad”, die vierte Generation nennt Apple wiederum “iPad mit Retina Display” – und ein Retina Display hatte auch schon das dritte Modell.

Laut O Hoje fordern die Kunden von Apple nun den Austausch ihres iPad 3 (offenbar durch ein iPad 4), eine Erstattung der Hälfte des Kaufpreises und einen Strafschadensersatz in Höhe von 30 Prozent des Umsatzes aller iPad-3-Exemplare, die Apple in dem Land verkauft hat. Die Klage ging am 6. Februar bei dem zuständigen Gericht ein, Apple muss sich zu den Vorwürfen noch äußern.

 

 

Quelle: giga.de

 

 

 

 

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