Wie tief steckt Hollywood im Megaupload-Skandal?

Wie tief steckt Hollywood im Megaupload-Skandal?

Wellington (Neuseeland) – Es ist seine Show! Und er will sie nicht im Knast beenden. Also kämpft Megaupload-Gründer Kim Schmitz (38). Die Verteidigung des frischen 5-fachen Vaters soll jetzt verfängliche E-Mails von Hollywood-Bossen ins Spiel gebracht haben.

Megaupload: Carpathia verlangt Entscheidung zu Serverkosten

Megaupload: Carpathia verlangt Entscheidung zu Serverkosten

Carpathia Hosting, auf dessen Servern Daten des abgeschalteten Sharehosters Megaupload gespeichert sind, bittet angesichts der wachsenden Kosten um eine richterliche Entscheidung über das weitere Vorgehen. Der Server-Anbieter hat bei einem der Bundesbezirksgerichte im US-Bundesstaat Virginia einen Antrag eingereicht, um zu erfahren, was mit den ursprünglich von Megaupload gehosteten Daten geschehen soll. Seit der Dienst im Januar vom Netz genommen wurde, wird Carpathia für seine Dienste nicht mehr bezahlt.

Kim Dotcom könnte sein Vermögen zurückerhalten

Kim Dotcom könnte sein Vermögen zurückerhalten

Wegen eines peinlichen Verfahrensfehlers, wie ihn der ‚New Zealand Herald‘ in einem kürzlich veröffentlichten Artikel beschreibt, könnte der Gründer der geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload möglicherweise sein Vermögen zurückerhalten.

Filmindustrie vs. Hotfile: Google verteidigt Filehoster

Filmindustrie vs. Hotfile: Google verteidigt Filehoster

Der Internet-Suchriese Google hat sich auf die Seite von Hotfile gestellt und den Filehoster in einer Klage der Motion Pictures Association of America (MPAA) verteidigt. Google wirft dem Interessensverband der US-Filmindustrie vor, das Gericht absichtlich in die Irre zu führen.

OLG Hamburg: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

OLG Hamburg: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in zweiter Instanz entschieden, dass Rapidshare bestimmte Werke einiger Verlage sowie der GEMA nicht seinen Nutzern zur Verfügung stellen darf. Demzufolge muss Rapidshare geeignete Maßnahmen gegen das illegale zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützten Werken treffen. Es ist allerdings in der Rechtsprechung sehr umstritten, inwieweit eine derartige Prüfungspflicht zulässig ist.